Aktuelles
zur Flutkatastrophe

Hilfestellung

für Hospitality-Betriebe

Mitte Juli erschütterte die Jahrhundertflut den Westen Deutschlands. Viele Existenzen und Infrastruktur wurden zerstört, Menschenleben gingen verloren.

Auf dieser Seite möchten wir für Betriebe aus der Hotel- und Gastro-Branche einen Überblick über Hilfsmaßnahmen der beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geben. Über die folgende Liste gelangen Sie direkt zu den relevanten Quellen oder Sie informieren sich weiter unten ausführlicher über die Einzelthemen.

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe

Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch die Hochwasser-katastrophe haben viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige eine starke Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bis hin zur vollständigen Zerstörung ihrer Betriebsstätten erlitten. Nach den Soforthilfen und den Finanzierungshilfen starten wir nun mit den Aufbauhilfen: Sachschäden und auch Einkommenseinbußen werden regelmäßig mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert. Das digitale Antragsverfahren mit einer vorgeschalteten Beratung durch die Kammern ermöglicht eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Mittel. So gibt die Landesregierung tausenden von Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und eröffnet den Betrieben mit ihren zehntausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive für die Zukunft.“

Aufbauhilfen für Unternehmen

Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.

Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

o Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend

o Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.

o Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Wiederaufbauhilfen für die Betroffenen der Flutkatastrophe

in Rheinland-Pfalz

Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.

Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 Prozent der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Die Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 wird bei der ISB online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier.

Förderung

Mit der Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 Unternehmen werden Zuschüsse (als so genannte Billigkeitsleistung) für folgende Schäden und Kosten gewährt:

- Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten („Reparatur“)
- Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadensereignis („Schadensersatz“)
- Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis („Einkommensersatz“)
- Kosten für Gutachtenerstellung („Gutachterkosten”)

Darüber hinaus können in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden.

Förderhöhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von in der Regel bis zu 80 v. H. der beihilfefähigen Kosten. Dabei ist zu beachten, dass für ein Wirtschaftsgut entweder Reparaturkosten oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

In Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100% erfolgen. Hierzu ist eine vertiefte Härtefallprüfung notwendig. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn die Belastung im Einzelfall für den oder die Geschädigte unzumutbar ist. Neben dem Schadensumfang sind die individuellen Verhältnisse des oder der Geschädigten zu betrachten.

Für Infrastrukturbetreiber der Energiewirtschaft, der Wasserwirtschaft, der Telekommunikationswirtschaft, der Krankenhäuser, von Einrichtungen und Angeboten sowie der Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen erfolgt die Förderung in Höhe von bis zu 100 %.

Fördervoraussetzungen

Direkte Betroffenheit
Die Antragsberechtigten müssen direkt von der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 (Starkregen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Hochwasser) betroffen sein. Eine direkte Betroffenheit ist dann gegeben, wenn durch die Naturkatastrophe Sachschäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Betriebsgeländen, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbeständen entstehen.

Eine direkte Betroffenheit ist auch dann gegeben, wenn es aufgrund der Naturkatastrophe zu einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit und damit zu Einkommenseinbußen kommt, wenn beispielsweise ein Ladenlokal oder ein Produktionsbetrieb aufgrund beschädigter Straßen nicht erreichbar ist.

Betriebsstätte im betroffenen Gebiet
Die von der Naturkatastrophe betroffene Betriebsstätten der Antragsberechtigten müssen in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg oder Vulkaneifel oder der kreisfreien Stadt Trier liegen.

Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro
Die an einer Betriebsstätte entstandenen Schäden (Sachschäden und/oder Einkommenseinbußen) müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Ein Antragsteller kann mehrere Betriebsstätten besitzen. Es ist dann für jede Betriebsstätte ein einzelner Antrag zu stellen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ISB und im FAQ

 

Katastrophenerlass

Steuerliche Maßnahmen

Die Katastrophenerlasse der Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz sehen eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen in Form von Steuererleichterungen vor. Dazu gehören Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat sowie Stundungen oder Reduzierungen der kalkulierten Vorauszahlungen.
Ziel ist, gleichzeitig die Härten für Betroffene abzufedern, aber auch helfende Unternehmen steuerlich und unbürokratisch zu entlasten.

Wer also z. Bsp. in seinem Hotelbetrieb Betroffene der Flut kostenfrei unterbringt oder Verpflegung stellt, kann die Gegenwerte als Betriebsausgabe angeben.

Soforthilfen

für Unternehmen

Das Land NRW bietet im Rahmen der Soforthilfe Einmalzahlungen für Gewerbetreibende an. Natürlich können 5.000 € je Betriebsstätte in den meisten Fällen nur ein erster kleiner Baustein für Reinigung, Trocknung o.ä. sein.

Für Betriebe des Landes RLP bereitet die IHK Koblenz alle Informationen auf und bietet eine Hotline an. Auch hier ist eine "Soforthilfe Unternehmen" von 5.000 € angekündigt.

Wiederaufbauhilfen

der Landesbanken

Die NRW.BANK bietet bis Ende 2021 ein Förderprogramm mit Sonderkonditionen ab 0,01% für die Instandsetzung und Wiederbeschaffung an. Beantragung erfolgt über die Hausbank.

Die ISB RLP hat bisher Stundungsmöglichkeiten von bestehenden Verbindlichkeiten vorgestellt.

Versicherungen

Elemantarschäden

Welche Versicherung versichert eigentlich gegen Elementar-Naturgefahren?

Diese Auslistung der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bietet eine Übersicht dazu.

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